Überarbeitung der Förderrichtlinie „Brandenburger Weiterbildungsrichtlinie“

Im Zuge der neuen Förderperiode (ESF-OP 2014 – 2020) wurde die „alte“ Weiterbildungsrichtlinie überarbeitet. Hierzu gab es verschiedene Arbeitsgremien innerhalb des MASGF und diverse Fachtagung, hier wurden bereits Ende 20314 erste Entwürfe vorgestellt. 

Aus dem demographischen Wandel heraus haben für die EU, Maßnahmen zur Fachkräftesicherung und –bindung zunehmend an Bedeutung gewonnen! Das heißt Unternehmen, insbesondere in BB, können sich sämtliche Weiterbildungen, Trainings, Inhousemaßnahmen, Fachfortbildungen weiterhin fördern lassen! 
Voraussetzung ist das ein stimmiges Bildungskonzept vorliegt, Antragsformalitäten, Vergabevorschriften beachtet werden.

Neuerungen auf einen Blick:

  • Ressortübergreifende Richtlinie / erweiterter Kontext der Weiterbildungsförderung, Fördergeber im Land Brandenburg ist das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
  • Erweiterung der Zielgruppen (Begriff „Beschäftigte“, Vereine)
  • Spezifische Weiterbildung; neu als drittes Förderelement, Entwicklung von Maßnahmekonzepten
  • Anträge stellt das Unternehmen selbst, bei der ILB
  • Beratungsmöglichkeiten sind bei der ILB-Förderbereich Arbeit und ZAB – Bereich Arbeit


Finanzierung:

Zuschuss (Anteilsfinanzierung), Mittelherkunft aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF)

  • Zuschuss für kleine Unternehmen (< 50 Mitarbeiter): bis zu 70 % der Ausgaben
  • Zuschuss für mittlere Unternehmen (50 - 250 Mitarbeiter): bis zu 60 % der Ausgaben
  • Zuschuss für große Unternehmen (> 250 Mitarbeiter): bis zu 50 % der Ausgaben

Ausgaben für externe Weiterbildungsleistungen inklusive Prüfungsgebühren, Antragstellung zweimal pro Kalenderjahr

Information: ILB Kurzinformation WBrichtlinie.pdf