Fördermöglichkeiten

Gute Arbeit - Sozialpartnerrichtlinie Brandenburg - Projekt von 01.01.2017 - 31.12.2019 / überarbeitet bis 31.03.2020
Herausgeber / Geltungsdauer:
Mit dem Förderprogramm unterstützt die ILB bei Projekten zur Stärkung der Sozialpartnerschaft, insbesondere Fachkräftebindung und zur Steigerung der Qualität im Auftrag des Ministerium für Arbeit, Soziales, Geusndheit, Frauen und Familie.
Projekträger im Bereich Logistik:
zuständig für Unternehmen in Ostbrandenburg, Nordbrandenburg ist die STIC Wirtschaftsförderungsgesellschaft MOL GmbH
bcb Bildungscontrolling & Beratung, Anja Kaminski ist als Beraterin ausgewählt bei den Projektträgern
Was wird gefördert:
Das Projekt "Attraktive Arbeit in der Logistik" unterstützt Unternehmen ausschließlich der Logistikbranche im Raum Brandenburg modellhaft bei der Entwicklung und Umsetzung von Prozessen im Bereich der Personalentwicklung und der Arbeitsorganisation. Ziel ist es die Leistungs- und Wetbbewerbsfähigkeit eines Unternehmens zu sichern und auszubauen. Dieses soll durch professionelles Planen, Durchführen und Absichern von Veränderungsprozessen erreicht werden.
Ablauf:
Projektträger > Interessierte Unternehmen können sich im Orientierungsgespräch genau informieren.
Das Projekt finanziert anteilig anfallende Beratungskosten, interessierte Unternehmen beteiligen sich mit einem Eigenanteil sowie der Freistellung der involvierten Mitarbeitenden. Die Projektträger übernehmen das komplette Management des Projektes einschließlich der Stellung der Berater sowie der Abrechnung mit dem Fördermittelgeber ILB.
bcb, als Beraterin > Stufe 1 Analyse: Bei einer Projektteilnahme erfolgt eine tiefgehende Analyse vorhandener Veränderungspotentiale der bestehenden Arbeitsbedingungen und in der bisherigen Arbeitsorganisation. Hierauf aufbauend werden Maßnahmeplänen zur Umsetzung der geplanten Veränderungen entwickelt (20 Beratertage, Eigenanteil max. 10%)
bcb, als Beraterin > Stufe 2 Umsetzung: Eine anschließende Beratung bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen, unter Einbeziehung der Mitarbeitenden, stellt den Erfolg sicher. (20 Beratertage, Eigenanteil max. 10%)
Weiterbildungsrichtlinie Brandenburg „Betriebliche Weiterbildung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)“
Herausgeber / Geltungsdauer:
Die Weiterbildungsrichtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) fördert die betriebliche Weiterbildung in Unternehmen mit Sitz in Brandenburg (Gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds - ESF und des Landes Brandenburg). Zuständig ist die ILB.
Was wird gefördert:
Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen zur Kompetenzentwicklung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) auf Basis dargelegter betrieblicher Qualifikationsbedarfe mit mindestens 500 EUR pro Antrag und bis zu 3.000 EUR pro Teilnehmendem und Antrag. Eigenbeteiligung: Die beteiligten KMU müssen mindestens 50 % zu den Ausgaben der Weiterbildung/en (Kurs- und Prüfungsgebühren) beisteuern. Zuwendungsempfänger: Zuwendungsempfänger sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg unterhalten. Richtlinie: Weiterbildungsrichtlinie BB wbr_130613.pdf
BAFA Beratungsförderung für Unternehmer
Herausgeber / Geltungsdauer:
Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) aufgrund eines Beschlusses des deutschen Bundestages kofinanziert. Antragsstellungen erfolgen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Was wird gefördert:
Ziel der Forderung ist, Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe durch einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung einen Anreiz zu geben, externes Know-how in Anspruch zu nehmen. Gefördert werden Beratungskosten für Unternehmen in den neuen Bundeländern in Höhe von 50% der Beratungskosten. Eigenbeteiligung: Die beteiligten KMU müssen mindestens 50 % zu den Ausgaben der Beratungskosten beisteuern. Zuwendungsempfänger: Zuwendungsempfänger sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die eine Betriebsstätte in den neuen Bundesländern unterhalten. Information: Flyer_beratungsfoerderung.pdf
unternehmensWert:Mensch / Link: unternehmensWert:Mensch
Herausgeber / Geltungsdauer:
unternehmensWert: Mensch steht im Gesamtkontext der Fachkräfte-Offensive des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und der Bundesagentur für Arbeit. unternehmensWert: Mensch wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.
Was wird gefördert:
KMU können Unterstützung in Anspruch nehmen, die personellen Anforderungen Ihres Unternehmens mit professioneller Beratung aufzudecken und maßgeschneiderte personalpolitische Lösungen zu entwickeln – von Gesundheitsfragen über flexible Arbeitszeiten bis hin zu Entwicklungsmöglichkeiten. Innerhalb des Förderprogrammes unternehmensWert: Mensch findet eine kostenlose Erstberatung in der zugeordneten Beratungsstelle statt. Hier wird der konkrete Unterstützungsbedarf festgelegt. Daraufhin erhalten Sie einen Beratungsscheck.
In Brandenburg richtet sich der Programmzweig uWM an Kleinstunternehmen aller Branchen mit weniger als 10 Beschäftigten (in JAE) und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme bis zu 2 Millionen Euro. In der Gruppe der Unternehmen ab zehn und mit weniger als 250 Beschäftigten (in JAE) richtet sich der Programmzweig uWM ausschließlich an Unternehmen in Branchen, die nicht über die Sozialpartnerrichtlinie des Landes Brandenburg abgedeckt werden. Die aktuelle Liste der Branchen wird auf der Seite der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) veröffentlicht.