Fördermittel

INQA-Coaching 

INQA-Coaching ist ein KMU-Beratungsprogramm der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA).
 
INQA-Coaching baut auf den Praxiserfahrungen des Vorgängerprogramms unternehmensWert:Mensch auf. Es wird finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Förderzeitraum: 2023–2027.

Hintergrund:

Es unterstützt kleine und mittlere Unternehmen anhand agiler Methoden, passgenaue Lösungen für die personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarfe im Zusammenhang mit der digitalen Transformation zu finden. Damit hilft es ihnen, sich zukunftsfähig aufzustellen und eigenständig auf Veränderungsprozesse reagieren zu können.

Förderkonditionen:

INQA-Coaching ist flächendeckend niedrigschwellig zugänglich für alle Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten.

Bis zu 80 Prozent der Beratungsleistungen können übernommen werden.

Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschusses: pro Beratungstag 80 % (ESF Plus- und Bundesmittel – je 40 %).

Förderfähig sind maximal zwölf Beratungstage à acht Stunden – aufteilbar auf mehrere Tage. 

Der Höchstsatz für einen Beratertag beträgt maximal 1200 Euro netto.

Förderung

INQA-Coaching ist ein ESF Plus-Programm der ESF Plus-Förderperiode 2021 – 2027. Die Europäische Union fördert zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) Programme und Projekte in Deutschland.

Finanziert wird das Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Die INQA-Beratungsstellen (IBS) sind die erste Anlaufstelle für Unternehmen zum INQA-Coaching in den Regionen.

 

 

Gute Arbeit - Sozialpartnerrichtlinie Brandenburg - Projekt von 01.01.2017 - 31.12.2019 / überarbeitet bis 31.03.2020

Herausgeber / Geltungsdauer:

Mit dem Förderprogramm unterstützt die ILB bei Projekten zur Stärkung der Sozialpartnerschaft, insbesondere Fachkräftebindung und zur Steigerung der Qualität im Auftrag des Ministerium für Arbeit, Soziales, Geusndheit, Frauen und Familie.

Projekträger im Bereich Logistik:

zuständig für Unternehmen in Ostbrandenburg, Nordbrandenburg ist die  STIC Wirtschaftsförderungsgesellschaft MOL GmbH 

bcb Bildungscontrolling & Beratung, Anja Kaminski ist als Beraterin ausgewählt bei den Projektträgern

Was wird gefördert:

Das Projekt "Attraktive Arbeit in der Logistik" unterstützt Unternehmen ausschließlich der Logistikbranche im Raum Brandenburg modellhaft bei der Entwicklung und Umsetzung von Prozessen im Bereich der Personalentwicklung und der Arbeitsorganisation. Ziel ist es die Leistungs- und Wetbbewerbsfähigkeit eines Unternehmens zu sichern und auszubauen. Dieses soll durch professionelles Planen, Durchführen und Absichern von Veränderungsprozessen erreicht werden. 

Ablauf:

Projektträger > Interessierte Unternehmen können sich im Orientierungsgespräch genau informieren.

Das Projekt finanziert anteilig anfallende Beratungskosten, interessierte Unternehmen beteiligen sich mit einem Eigenanteil sowie der Freistellung der involvierten Mitarbeitenden. Die Projektträger übernehmen das komplette Management des Projektes einschließlich der Stellung der Berater sowie der Abrechnung mit dem Fördermittelgeber ILB.

bcb, als Beraterin > Stufe 1 Analyse: Bei einer Projektteilnahme erfolgt eine tiefgehende Analyse vorhandener Veränderungspotentiale der bestehenden Arbeitsbedingungen und in der bisherigen Arbeitsorganisation. Hierauf aufbauend werden Maßnahmeplänen zur Umsetzung der geplanten Veränderungen entwickelt (20 Beratertage, Eigenanteil max. 10%)

bcb, als Beraterin > Stufe 2 Umsetzung: Eine anschließende Beratung bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen, unter Einbeziehung der Mitarbeitenden, stellt den Erfolg sicher. (20 Beratertage, Eigenanteil max. 10%)

 

Weiterbildungsrichtlinie Brandenburg „Betriebliche Weiterbildung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)“

Herausgeber / Geltungsdauer:
Die Weiterbildungsrichtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) fördert die betriebliche Weiterbildung in Unternehmen mit Sitz in Brandenburg (Gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds - ESF und des Landes Brandenburg). Zuständig ist die ILB.


Was wird gefördert:
Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen zur Kompetenzentwicklung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) auf Basis dargelegter betrieblicher Qualifikationsbedarfe mit mindestens 500 EUR pro Antrag und bis zu 3.000 EUR pro Teilnehmendem und Antrag. Eigenbeteiligung: Die beteiligten KMU müssen mindestens 50 % zu den Ausgaben der Weiterbildung/en (Kurs- und Prüfungsgebühren) beisteuern. Zuwendungsempfänger: Zuwendungsempfänger sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg unterhalten.

Richtlinie: Weiterbildungsrichtlinie BB wbr_130613.pdf

 

BAFA Beratungsförderung für Unternehmer

Herausgeber / Geltungsdauer:
Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) aufgrund eines Beschlusses des deutschen Bundestages kofinanziert. Antragsstellungen erfolgen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). 


Was wird gefördert:
Ziel der Forderung ist, Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe durch einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung einen Anreiz zu geben, externes Know-how in Anspruch zu nehmen. Gefördert werden Beratungskosten für Unternehmen in den neuen Bundeländern in Höhe von 50% der Beratungskosten. Eigenbeteiligung: Die beteiligten KMU müssen mindestens 50 % zu den Ausgaben der Beratungskosten beisteuern. Zuwendungsempfänger: Zuwendungsempfänger sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die eine Betriebsstätte in den neuen Bundesländern unterhalten.

Information: Flyer_beratungsfoerderung.pdf